In welchen Sprachen soll ich am Auswahlverfahren teilnehmen?

hand flags Wenn Sie an einem Auswahlverfahren für Dolmetscher, Übersetzer oder Korrektor teilnehmen, wird die Antwort eindeutig in der Bekanntmachung angegeben. Bei allen anderen Wettbewerben (AD und AST), die von EPSO organisiert werden, müssen Sie die Tests in zwei Sprachen absolvieren:

  • Sprache 1 für verbale Argumentation, Zahlenverständnis und abstraktes Denken ;
  • Sprache 2 für alle anderen Tests, sowohl für die Zugangstests als auch für die Prüfung im Assessment-Center.

In anderen Worten: Sie müssen den Großteil der Tests in der Sprache 2 absolvieren.

Diese Sprache war oft französisch, englisch oder deutsch. Im Jahr 2017 änderten sich die Regeln jedoch für den AD5-Wettbewerb. Die Anzahl der möglichen „Sprachen 2“ wurde von 3 auf 5 erhöht. Diese Sprachen wurden auf der Grundlage von zwei Kriterien definiert: die Sprachen, von denen die Kandidaten sagen, dass sie sie am besten beherrschen, und die Bedürfnisse der Dienste. Die fünf Sprachen, für die man sich schließlich entschieden hat, sind Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.

Die Sprache 1 ist eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union (EU). Es darf nicht die gleiche wie Sprache 2 sein. Wenn Sie also als Sprache 2 Französisch wählen, können Sie diese Sprache nicht auch als Sprache 1 wählen. In der Ausschreibung ist festgelegt, dass der Bewerber gründliche Kenntnisse in der Sprache 1 und befriedigende Kenntnisse in der Sprache 2 haben muss. Im Allgemeinen wählen Kandidaten ihre Muttersprache (vorausgesetzt, es ist eine der Amtssprachen der EU) als Sprache 1, das ist aber keine Verpflichtung. Ein Kandidat, dessen Muttersprache Französisch ist, kann zum Beispiel Französisch als Sprache 2 (soweit diese unter den möglichen „Sprachen 2“ enthalten ist) und Englisch als Sprache 1 wählen. In den Tests des Auswahlverfahrens dient die Sprache 1 hauptsächlich dazu, einen Text (verbale Argumentation und Zahlenverständnis) zu verstehen. Aber Vorsicht: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Jury Ihnen auch im strukturierten Interview ein paar Fragen in der von Ihnen gewählten Sprache 1 stellt, um Ihre Beherrschung der Sprache zu überprüfen. Sprache 2 ist dazu da, dass der Kandidat damit effektiv in den europäischen Institutionen kommuniziert, sowohl schriftlich als auch mündlich. Im Auswahlverfahren ist das die Sprache, die in den meisten Tests, einschließlich denen zum situationsbezogenen Urteilsvermögen (Fähigkeit, einen Text zu verstehen), in der Fallstudie (Fähigkeit zu schreiben) oder im strukturierten Interview (die Fähigkeit, zuzuhören und sprechen) verwendet wird. Wenn Sie Probleme bei der Kommunikation in der Sprache 1 oder 2 haben, zögern Sie nicht, einen Sprachkurs zu belegen, besuchen Sie einen Gesprächskreis oder machen Sie eine Sprachreise. Die Wahl der Sprachen wird für jedes Auswahlverfahren zum Zeitpunkt der Anmeldung getroffen. Wenn Ihre Anmeldung einmal genehmigt ist, kann diese Auswahl nicht mehr rückgängig gemacht werden. Im Allgemeinen ist es am besten, die Tests in den ausgewählten Sprachen abzulegen. Allerdings ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, bestimmte Tests beispielsweise in Lettisch, Kroatisch oder bisweilen sogar in Deutsch zu finden. In diesem Fall fassen Sie sich ein Herz und legen Sie diese Prüfungen in Französisch oder Englisch ab. Die Tests wurden nicht entwickelt, um Ihre Sprachkenntnisse zu testen, sondern, um Ihre Denkfähigkeit und arbeitsbezogene Kompetenz zu prüfen. Die Methode bleibt die gleiche, unabhängig von der Sprache. ORSEU Concours begleitet Sie mit Büchern, Tests und Online-Kursen in Französisch und Englisch effektiv in Ihrer Vorbereitung auf das Auswahlverfahren.